VMW e. V.

Verein der mittelständischen Wirtschaft e. V.

Seit seiner Gründung im Jahr 2005 steht der VMW e. V. vorranging kleinen und mittelständischen Unternehmen offen, egal in welcher Branche sie agieren. Als Verein der Wirtschaftsförderung unterstützen wir die Mitglieder vor allem dabei, deren Wettbewerbsposition und Zukunftssicherheit zu festigen und auszubauen. Dieser Zusammenschluss von Gleichgesinnten stärkt jeden einzelnen Betrieb. Viele Fragestellungen in Unternehmen sind branchenübergreifend und unabhängig von Betriebsgröße ähnlich. Antworten und Lösungen lassen sich in der Gemeinschaft kostengünstiger und effektiver finden.

Kontakt aufnehmen!

Unsere gemeinsame Strategie

Der Verein versteht sich in erster Linie als Interessenvertreter seiner Mitglieder. Vor allem Unternehmen, die keine eigene Lobbyabteilung unterhalten, können mit Hilfe des Vereins ihr Expertenwissen an Entscheidungsträger weitergeben. Mit Hilfe dieses Wissens wird verdeutlicht, welche Tragweite die Schaffung und Änderung rechtlicher und politischer Rahmenbedingungen für Unternehmen haben kann. Das nützt nicht nur wirtschaftlichen Interessen. Es hilft auch bei der Vermeidung von Krisen und Ungleichheiten.

Mit Hilfe der Gemeinschaft des VMW e.V. wird in Politik und Gesellschaft eine größere Akzeptanz der Belange von kleinen und mittelständischen Unternehmen erreicht. Dafür nutzt der Verein Publikationen für die Öffentlichkeit ebenso wie persönliche Kontakte zu politischen Entscheidern.

Aktuelle News
Lesen Sie hier unsere aktuellen News

Sehr geehrte Damen und Herren der Geschäftsleitung unserer Mitgliedsunternehmen,

seit 2016, also in den letzten acht Jahren, haben wir den Beitrag konstant bei 20 € jährlich gehalten, obwohl die allgemeinen Kosten – insbesondere für Verwaltung, Vereinsleistungen und andere notwendige Vereinsaufw...

Mehr lesen...

Zum 1. Februar 2025 sinkt die Einspeisevergütung für neu in Betrieb genommene Solaranlagen um ein Prozent. Sie beträgt nun beispielsweise für kleine Anlagen bis 10 kW bei Teileinspeisung 7,94 Cent pro KWh und bei Volleinspeisung 12,60 Cent pro KWh. Die Förderung verringert sich nach dem Erneuerbare-...

Mehr lesen...

Ab 2. Februar 2025 gelten weitere Regelungen des EU AI Act. Die KI-Verordnung der Europäischen Union, ist am 1. August in Kraft getreten und soll die Verwendung von KI in der EU regeln. Ihre Inhalte müssen nach und nach umgesetzt werden.

Der Einsatz von KI-Systemen bringt einige Vorteile. Dennoch...

Mehr lesen...