Inflationsausgleichsgesetz

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Um die Menschen von den steigenden Kosten zu entlasten, hat Bundesfinanzminister Christian Lindner sein Steuerentlastungsgesetz vorgestellt. Damit sollen rund 48 Millionen Bürger gezielt steuerlich unterstützt werden. Für Familien gibt es weitere Entlastungen. Das sind die Eckpunkte:

  • Der Grundfreibetrag soll zum 1.1.2023 um 285 Euro auf 10.635 Euro und im Jahr 2024 um weitere 300 Euro auf 10.932 Euro angehoben werden.
  • Der Spitzensteuersatz soll im Jahr 2023 erst bei einem Einkommen von 61.972 Euro (2022: 58.597 Euro) und im Jahr 2024 ab einem Einkommen von 63.515 Euro greifen. Zudem werden die Tarifeckwerte entsprechend verschoben, um die kalte Progression auszugleichen. Damit soll erreicht werden, dass trotz steigender Inflation Lohnerhöhungen auch bei den Beschäftigten ankommen. Andernfalls würden sie durch eine höhere Besteuerung zum Teil aufgefressen.
  • Das Kindergeld soll ab dem 1.1.2023 für die ersten drei Kinder 227 Euro und für jedes weitere Kind 250 Euro betragen. Ab dem 1.1.2024 ist eine weitere Erhöhung von 227 Euro auf 233 Euro geplant. Ab dem vierten Kind bleibt es unverändert bei 250 Euro.
  • Der Unterhaltshöchstbetrag soll von 9.984 Euo auf 10.349 Euro angehoben werden.

Insgesamt sollen die Bürger um über 10 Milliarden Euro entlastet werden. Die durchschnittliche Entlastung beträgt 192 Euro.

Übergewinnsteuer Krisen sind nicht für alle schlecht. Es gibt auch viele Unternehmen, die gerade in Krisenzeiten außergewöhnlich hohe Gewinne erwirtschaften. So profitiert z. B. RWE stark von den steigenden Energiepreisen. Der Essener Energieversorger hat seinen Gewinn im ersten Halbjahr 2022 verdoppelt. Damit rückt RWE in den Brennpunkt der Diskussion über eine Übergewinnsteuer, um den Bürgern einen Teil der hohen Energiekosten zurückzugeben.

Während Länder wie Italien, Großbritannien, Griechenland, Rumänien und Ungarn besondere Abgaben auf Krisengewinne bereits eingeführt haben, rät das Bundesfinanzministerium von der Einführung einer Übergewinnsteuer ab. Ein wissenschaftliches Gutachten aus dem Ministerium begründet dies damit, dass eine Übergewinnsteuer für die Innovationskraft einer Wirtschaft fatal sein kann.

Künstlersozialabgabe steigt auf 5 Prozent Ab 2023 soll die Künstlersozialabgabe auf 5 Prozent erhöht werden. Sie lag in den vergangenen Jahren, die auch für die Kunst- und Kulturwirtschaft schwierig waren, unverändert bei 4,2 Prozent. Dafür wurden 2021 und 2022 Bundesmittel in Höhe von 117 Mio. Euro eingesetzt. Durch den Anstieg auf 5 Prozent sollen die Lasten zwischen Bund und Unternehmen besser verteilt werden.

Unternehmen, die selbstständige Künstler und Publizisten verpflichten, müssen die gezahlten Entgelte bei der Künstlersozialkasse melden und darauf die Abgabe entrichten. Seit 2015 prüft die Deutsche Rentenversicherung bei den Unternehmen die Richtigkeit aller Angaben zur Zahlung der Künstlersozialabgabe.

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